Professionelle Unterstützung für Eigentümer

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern …“ (§§ 27, 28 WEG).

Auf dieser gesetzlichen Regelung beruht unser Verständnis über unsere Verwaltertätigkeit: Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie bei der Verwaltung gewissenhaft unterstützt alle Ihr Eigentum betreffenden Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben für Sie ausführt:

 

  • Eigentümerversammlung
    • Sammlung relevanter Themen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern mit dem Ziel der Beschlussfassung
    • Organisation, Beratung und Moderation der Versammlung
    • Protokollierung und Führen einer Beschluss-Sammlung, Beschlussrealisation
  • Verwaltung von Wohngeldern
  • Durchsetzung von Forderungen der WEG gegenüber Wohngeldschuldnern
  • Erstellung vn Jahresabrechnungen
  • Erarbeitung und Überwachung der Hausordnung
  • Überwachung von Handwerkern für Instandhaltung und Instandsetzung des Anwesens
  • Vertretung der WEG gegenüber Behörden, Gerichten, Lieferanten (wie Strom, Gas, Kabelfernsehen)

Gerne übernehmen wir auch weitere Verwaltungsaufgaben für Sie, wie beispielsweise die Sondermietverwaltung

  • Mieteingangskontrolle
  • Schriftverkehr mit den Mietern
  • Neuvermietungen
  • andere individuelle Leistungen