
Professionelle Unterstützung für Eigentümer
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern …“ (§§ 27, 28 WEG).
Auf dieser gesetzlichen Regelung beruht unser Verständnis über unsere Verwaltertätigkeit: Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie bei der Verwaltung gewissenhaft unterstützt alle Ihr Eigentum betreffenden Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben für Sie ausführt:
- Eigentümerversammlung
- Sammlung relevanter Themen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern mit dem Ziel der Beschlussfassung
- Organisation, Beratung und Moderation der Versammlung
- Protokollierung und Führen einer Beschluss-Sammlung, Beschlussrealisation
- Verwaltung von Wohngeldern
- Durchsetzung von Forderungen der WEG gegenüber Wohngeldschuldnern
- Erstellung vn Jahresabrechnungen
- Erarbeitung und Überwachung der Hausordnung
- Überwachung von Handwerkern für Instandhaltung und Instandsetzung des Anwesens
- Vertretung der WEG gegenüber Behörden, Gerichten, Lieferanten (wie Strom, Gas, Kabelfernsehen)
Gerne übernehmen wir auch weitere Verwaltungsaufgaben für Sie, wie beispielsweise die Sondermietverwaltung
- Mieteingangskontrolle
- Schriftverkehr mit den Mietern
- Neuvermietungen
- andere individuelle Leistungen